Ihr Anwalt für Verwaltungsstrafrecht

Eine Strafe vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft?
Verwaltungsstrafverfahren wirken oft harmlos – können aber ernste Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie dabei, sich effektiv zu verteidigen.

Typische Fälle im Verwaltungsstrafrecht:

  • Verkehrsdelikte (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Telefonieren am Steuer)
  • Gewerberechtliche Verstöße (z. B. fehlende Genehmigungen, Überschreitungen von Betriebszeiten)
  • Verwaltungsstrafen gegen Unternehmer oder Geschäftsführer

Auch wenn es auf den ersten Blick "nur" um eine Geldstrafe geht – die Folgen können erheblich sein: Im schlimmsten Fall kann als Folge von Verwaltungsstrafen beispielsweise sogar der Entzug einer Gewerbeberechtigung oder der Verlust des Aufenthaltsrechtes drohen.

Was ich für Sie tun kann:

  • Prüfung der Strafverfügung oder des Straferkenntnisses
    – Wurde das Verfahren korrekt geführt? Liegt ein Nachweis des Verschuldens vor?
  • Erhebung von Rechtsmitteln
    – Fristen im Verwaltungsstrafrecht sind kurz. Ich sorge für rechtzeitige und inhaltlich fundierte Rechtsmittel.
  • Vertretung vor der Verwaltungsbehörde und den Verwaltungsgerichten
    – Ich übernehme Ihre Verteidigung und entlaste Sie in der Kommunikation mit der Behörde.

Schnelles Handeln zählt – kurze Fristen beachten!

Im Verwaltungsstrafrecht gelten kurze Fristen für Einsprüche und Beschwerden. Warten Sie daher nicht zu lange – lassen Sie die Vorwürfe rasch prüfen.

 

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