Ihr Anwalt für Verwaltungsstrafrecht Wien
Eine Strafe vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft?
Verwaltungsstrafverfahren wirken oft harmlos – können aber ernste Konsequenzen haben. Ich unterstütze Sie dabei, sich effektiv zu verteidigen.
Typische Fälle im Verwaltungsstrafrecht:
- Verkehrsdelikte (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Telefonieren am Steuer)
- Gewerberechtliche Verstöße (z. B. fehlende Genehmigungen, Überschreitungen von Betriebszeiten)
- Verwaltungsstrafen gegen Unternehmer oder Geschäftsführer
Auch wenn es auf den ersten Blick "nur" um eine Geldstrafe geht – die Folgen können erheblich sein: Im schlimmsten Fall kann als Folge von Verwaltungsstrafen beispielsweise sogar der Entzug einer Gewerbeberechtigung oder der Verlust des Aufenthaltsrechtes drohen.
Was ich für Sie tun kann:
- Prüfung der Strafverfügung oder des Straferkenntnisses
– Wurde das Verfahren korrekt geführt? Liegt ein Nachweis des Verschuldens vor? - Erhebung von Rechtsmitteln
– Fristen im Verwaltungsstrafrecht sind kurz. Ich sorge für rechtzeitige und inhaltlich fundierte Rechtsmittel. - Vertretung vor der Verwaltungsbehörde und den Verwaltungsgerichten
– Ich übernehme Ihre Verteidigung und entlaste Sie in der Kommunikation mit der Behörde.
Schnelles Handeln zählt – kurze Fristen beachten!
Im Verwaltungsstrafrecht gelten kurze Fristen für Einsprüche und Beschwerden. Warten Sie daher nicht zu lange – lassen Sie die Vorwürfe rasch prüfen.