Ihr Anwalt für Gewährleistung & Schadenersatz Wien
Mängel am Produkt? Schlechte Arbeit vom Handwerker? Schadenszufügung durch Dritte?
Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher geltend zu machen.
Ob ein defektes Auto, mangelhafte Bauausführung oder ein Schaden durch Fremdverschulden – das österreichische Zivilrecht bietet klare Regelungen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Im Bereich Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht berate und vertrete ich Privatpersonen sowie Unternehmer in ganz Österreich.
Gewährleistungsrecht – Ihre Ansprüche bei mangelhaften Leistungen
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt: Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung mangelhaft ist, haben Sie Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder – sofern ein nicht bloß geringfügiger Mangel vorliegt – Wandlung, sohin Auflösung des Vertrages – und das unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Verkäufers oder Dienstleisters.
Typische Fälle:
- Mängel an Fahrzeugen, Maschinen oder Haushaltsgeräten
- Mangelhafte Handwerkerleistungen (z. B. Bau, Elektro, Installateur)
- Probleme mit IT- oder Software-Dienstleistungen
- Gewährleistungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf
Ich prüfe Ihre Rechte, setze Fristen und vertrete Sie konsequent gegenüber Vertragspartnern, Versicherungen oder vor Gericht.
Schadenersatzrecht
Im Gegensatz zur Gewährleistung setzt der Anspruch auf Schadenersatz ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schadensverursachers voraus – sei es durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Auch immaterielle Schäden (z. B. Schmerzengeld) sind unter Umständen ersatzfähig.
Beispiele:
- Verkehrsunfälle (inkl. Schmerzengeld, Verdienstentgang, Reparaturkosten)
- Verletzung von Vertragspflichten oder Sorgfaltspflichten
- Fehldiagnosen oder Behandlungsfehler (Arzthaftung)
- Wasserschäden, Brandschäden, Baufehler
- Schäden durch Dritte, auch im privaten Bereich
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – oder verteidige Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Warum Sie rechtzeitig handeln sollten
Im Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht gelten strenge Fristen. Viele Ansprüche verjähren bereits nach 2 oder 3 Jahren. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.
Was biete ich Ihnen:
- Spezialisierte Beratung im Zivilrecht, speziell im Zusammenhang mit Gewährleistung und Schadenersatz
- Effiziente und zielgerichtete Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr zu Unrecht erhobener Ansprüche der Gegenseite
- Klare Einschätzung von Erfolgsaussichten und Kosten
- Vertretung außergerichtlich und vor Gericht in ganz Österreich