Fragen & Antworten
Was Mandantinnen und Mandanten häufig wissen möchten – verständlich erklärt
Ich weiß, dass der Gang zum Anwalt für viele Menschen mit Unsicherheit und Fragen verbunden ist. Deshalb habe ich hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Dieser Bereich ersetzt keine individuelle Beratung, soll Ihnen aber eine erste Orientierung geben.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden, Ihre Rechte zu sichern und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch schildern Sie mir Ihre Situation und wir klären gemeinsam die rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage sowie einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Muss ich alle Unterlagen gleich zum Erstgespräch mitbringen?
Je mehr Informationen und Dokumente Sie zur ersten Beratung mitbringen, desto besser. Dazu gehören zum Beispiel Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Urteile oder medizinische Unterlagen
Was passiert nach der Erstberatung?
Wenn Sie sich dazu entscheiden sollten, mich zu beauftragen, übernehme ich die rechtliche Vertretung und setzte in ständiger Rücksprache mit Ihnen sämtliche Schritte, die zur effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich sind. Über alle Schritte werden Sie selbstverständlich laufend und verständlich informiert. Während der gesamten Vertretung stehe ich selbstverständlich gerne für alle Ihre Fragen, Wünsche oder Sorgen zur Verfügung.
Ist in jedem Fall der Weg zu Gericht notwendig? Wie lange dauert ein Verfahren?
Zunächst wird natürlich versucht, in zivilrechtlichen Angelegenheiten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen bzw. bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie eine möglichst rasche Einstellung des Verfahrens oder diversionelle Erledigung ohne Gerichtsverfahren zu erzielen.
Wenn ein Gerichtsverfahren unausweichlich ist, hängt die Verfahrensdauer vom jeweiligen Rechtsgebiet und der konkreten Situation ab. Manche Angelegenheiten lassen sich rasch lösen, andere erfordern ein längeres Verfahren.
Ich biete Ihnen jedenfalls vorab eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Verfahrensdauer.
Wie sieht es mit den Kosten aus?
Ihre erste Kontaktaufnahme, sei es per E-Mail, telefonisch oder mittels Kontaktformular auf meiner Website ist für Sie kostenlos. Nach einer kurzen Schilderung ihres Rechtsproblems kann ich Ihnen mitteilen, ob bzw. unter welchen Bedingungen ich Ihnen rechtlich weiterhelfen kann.
Die gesamte Abrechnung erfolgt jedenfalls transparent und klar nachvollziehbar.
Abhängig von ihrem konkreten Anliegen kann die Abrechnung entweder nach Tarif (Rechtsanwaltstarifgesetz oder allgemeine Honorarkriterien), nach einem im Vorhinein zu vereinbarten Stundensatz oder - sofern dies in ihrem konkreten Fall möglich ist- in Form eines Pauschalhonorars erfolgen.
Ich kläre mit Ihnen im Vorfeld individuell die Kostenfrage, sodass eine auf Ihren Fall zugeschnittene Kostenregelung gefunden werden kann.
Im Falle eines gerichtlichen Zivilverfahrens gilt in Österreich grundsätzlich das Obsiegensprinzip, was bedeutet, dass die unterliegende Partei sämtliche Kosten, sohin auch die Vertretungskosten der obsiegenden Partei zu tragen hat. In bestimmten Verfahren, wie insbesondere betreffend Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht gelten allerdings Ausnahmen und hat jeder seine Kosten selbst zu tragen.
Im Strafverfahren besteht für den Fall einer Verfahrenseinstellung oder im Falle eines Freispruchs die Möglichkeit, einen Beitrag zu den Verteidigerkosten zu erhalten. Ein vollständiger Kostenersatz durch die Republik Österreich im Fall eines Freispruchs bzw. einer Verfahrenseinstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Da ich im Zuge des Erstgesprächs bereits sämtliche von Ihnen erhaltenen Informationen bzw. Unterlagen rechtlich überprüfe und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gebe, ist das Erstgespräch – im Gegensatz zur ersten Kontaktaufnahme – nicht kostenlos.
Ich biete allerdings für das Erstgespräch, je nach Rechtsgebiet, kostengünstige Pauschalhonorare an, welche ich selbstverständlich im Vorfeld transparent mit Ihnen vereinbare.
Für den Fall, dass nach dem Erstgespräch eine weitere Vertretung gewünscht ist, werden die bereits bezahlten Kosten für das Erstgespräch selbstverständlich auf das von Ihnen zu bezahlende Honorar angerechnet.
Ich verfüge über eine Rechtschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten meines Falles?
Ich arbeite mit sämtlichen in Österreich tätigen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernehme gerne die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung einschließlich der Deckungsanfrage, sohin der Abklärung, ob Ihr konkreter Fall gedeckt ist oder nicht.
Die Deckungsanfrage ist für Sie kostenlos.
Sollten Sie daher über eine Rechtschutzversicherung verfügen und eine Vertretung nur dann wünschen, wenn diese auch die Kosten übernimmt, so teilen Sie mir dies bitte im Vorfeld mit. Ich reiche sodann kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein und für den Fall, dass keine Deckung gewährt werden würde und sie ohne Kostendeckung eine Vertretung nicht wünschen, fallen für Sie auch keine Kosten an.
In meiner Rechtschutzversicherung ist ein Beratunsrechtsschutz inkludiert. Bedeutet dies, dass sämtliche Kosten einer Rechtsberatung von der Rechtschutzversicherung übernommen werden?
In der Regel bezahlen Rechtsschutzversicherungen nur einen bestimmten Beitrag zu den Kosten einer Rechtsberatung. Da ich über umfassende Erfahrung mit sämtlichen in Österreich tätigen Rechtsschutzversicherungen verfüge, kann ich Ihnen bereits vorab eine Einschätzung geben, in welcher Höhe ein Kostenbeitrag zur Rechtsberatung geleistet wird.
Vertreten Sie ausschließlich in jenen Rechtsgebieten, welche auf Ihrer Website genannt sind?
Bei den auf meiner Website genannten Rechtsgebieten handelt es sich um meine Spezialgebiete. Darüber hinaus vertrete ich allerdings noch in weiteren Rechtsgebieten, wie insbesondere in sämtlichen Gebieten des streitigen Zivilrechts.
Ich sehe mich allerdings bewusst nicht als „Experten für eh alles“ und gibt es daher selbstverständlich auch Rechtsgebiete, in denen ich nicht vertrete.
Sie können mich allerdings gerne bei jedem Rechtsproblem kontaktieren. Sollte Ihr Rechtsproblem nicht zu jenen Gebieten zählen, in denen ich über umfassende Praxiserfahrung verfüge, teile ich Ihnen dies umgehend mit und empfehle gegebenenfalls eine Kollegin bzw. einen Kollegen aus meinem stetig wachsenden Netzwerk, welche bzw. welcher eine Vertretung für Ihr Rechtsproblem anbietet.
Die Auskunft, dass ein bestimmtes Rechtsproblem nicht zu meinem Tätigkeitsgebiet gehört bzw. die Empfehlung einer Kollegin oder eines Kollegen sind selbstverständlich kostenlos.
Vertreten Sie ausschließlich in Wien und der näheren Umgebung von Wien?
Nein, ich vertrete Ihre Interessen in ganz Österreich. Über allfällige Mehrkosten, welche durch eine eventuelle umfangreiche Reisetätigkeit entstehen, informiere ich Sie selbstverständlich transparent und nachvollziehbar vorab.
Ist es für eine Rechtsberatung erforderlich, persönlich in Ihre Kanzlei zu kommen?
Ich biete meine Beratungsleistungen sowohl persönlich vor Ort als auch telefonisch bzw. im Rahmen einer Videokonferenz per MS Zoom oder MS Teams an.
Bei der Frage, in welcher Form eine Rechtsberatung stattfindet, orientiere ich mich ganz an ihren Wünschen. Bei laufenden Gerichtsverfahren wird eine persönliche Besprechung, beispielsweise zur umfassenden Vorbereitung Ihrer Einvernahme vor Gericht, allerdings unerlässlich sein.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website erreichen. Ich garantiere kurzfristige Terminvergaben, insbesondere in dringenden Angelegenheiten.
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde?
Zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren. Ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.